Sie sind Mietinteressent, findet aber nicht das richtige Mietobjekt?

Seit 2020 entfällt grundsätzlich die Courtagepflicht für den Interessenten, der Vermieter ist bei einer Wohnungsvermittlung für die Bezahlung des Immobilienmaklers zuständig.

Daher sind viele Vermieter inzwischen dazu übergegangen, zunächst selbst nach einem geeigneten Mieter für ihr Objekt zu suchen. Problematisch ist dieses insbesondere bei einer räumlichen Entfernung von Mietobjekt und Vermieter. Viele Vermieter verlieren auch nach einiger Zeit die „Lust“, sich selbst um Besichtigungen und Interessentengespräche zu kümmern. Erst dann werden Makler eingeschaltet, die sich professionell um die Vermarktung bis zur Unterstützung bei der Erstellung des Mietvertrags kümmern.

Nur bei einer direkten Beauftragung des Maklers durch den Mietinteressenten mit der Suche nach einem geeigneten Objekt kann der Makler auch die Courtage dem künftigen Mieter in Rechnung stellen. Dabei kann der Makler nur Wohnungen vermitteln, die er nicht bereits vorher im Portfolio hatte und die er explizit für diesen Kunden gesucht und aquiriert hat.

Gerne suche ich auch für Sie als Mietinteressent ein geeignetes Objekt. Hierzu benötige ich einen Suchauftrag von Ihnen. Hierin vereinbaren wir auch eine Courtage, die im Erfolgsfall bei der Vermittlung eines geigneten Objektes mit der Unterzeichnung des Mietvertrags fällig wird. Sprechen Sie mich gerne an.